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SIA 271/1 – Abdichtung von Innenräumen


Neue Anforderungen, neue Verantwortung für Planung und Ausführung


1. Ausgangslage: Eine lange bestehende Normlücke wird geschlossen

Mit dem Inkrafttreten der SIA 271/1 «Abdichtung von Innenräumen» am 1. Mai 2025 schliesst der SIA eine seit Jahren bestehende Lücke im schweizerischen Normenwerk. Während Abdichtungen im erdberührten und im Aussenbereich seit Langem detailliert geregelt sind, blieb die Abdichtung von Innenräumen bei der Revision der SIA 271 im Jahr 2021 bewusst offen.

Diese Zurückhaltung erwies sich in der Praxis als problematisch. Schäden in Nass- und Feuchträumen zählen seit Jahren zu den häufigsten und kostenintensivsten Bauschäden. Die neue SIA 271/1 reagiert darauf mit klaren technischen Anforderungen und einer deutlichen Stärkung der Planungspflicht.

 

2. Geltungsbereich und Abgrenzung

Die SIA 271/1 gilt für:

  • nicht befahrbare Innenräume von Hochbauten,

  • die raumseitig durch Wasser beansprucht werden,

  • einschliesslich Umgängen von Schwimm- und Wasserbecken sowie

  • wasserbelasteten Innenräumen lebensmittelverarbeitender Betriebe.

Nicht als „befahren“ gelten Nutzungen mit Handwagen, Rollstühlen oder Mobilitätshilfen. Damit wird klargestellt, dass die Norm auch für barrierefrei genutzte Innenräume anwendbar ist.

Explizit behandelt die Norm Estrichflächen im Innenbereich. Wandflächen werden nur insofern berücksichtigt, als sie für den Boden-Wand-Anschluss relevant sind.

 

 3. Zentrale Systematik: Anwendungsuntergruppen A4.1 bis A4.3

Kernstück der Norm ist die Einteilung der abzudichtenden Flächen in drei Anwendungsuntergruppen, abhängig von Intensität und Art der Wasserbeanspruchung:

  • A4.1 – mässige Wasserbelastung

    z. B. häusliche Badezimmer, Hotels, Büros mit vergleichbarer Nutzung.


  • A4.2 – häufige Wassereinwirkung / zeitweiser Wasseranstau

    z. B. öffentliche Duschen, gewerbliche Nutzungen mit regelmässiger Reinigung.


  • A4.3 – hohe hygienische, thermische, mechanische oder chemische Belastung

    z. B. Grossküchen, Schwimmbadbereiche, industrielle Nassräume.


Mit steigender Beanspruchung steigen die Anforderungen an Unterkonstruktion, Abdichtungssystem und Detailausbildung. Eine korrekte Zuordnung ist damit entscheidend für die Dauerhaftigkeit der Konstruktion.

  

4. Abdichtungssysteme und Mindestschichtdicken

Die Norm definiert klar, welche Abdichtungssysteme in welchen Anwendungsuntergruppen zulässig sind. Nicht jedes System ist universell einsetzbar.

Wesentliche Mindestanforderungen:

  • Flexible mineralische Dichtschlämmen:

    ≥ 2 mm Trockenschichtdicke


  • Reaktionsharzabdichtungen:

    horizontal ≥ 2,0 mm (min. 1,5 mm)

    vertikal ≥ 1,5 mm (min. 1,3 mm)


  • Abdichtungsbahnen:

    A4.1 / A4.2 ≥ 0,5 mm

    A4.3 ≥ 1,0 mm Nenndicke


Die Wahl des Bodenbelags ist integraler Bestandteil des Abdichtungskonzepts, da dieser auch eine Schutzfunktion für die Abdichtung übernimmt.

  

5. Paradigmenwechsel bei Estrichen: Bewegung auf maximal 2 mm begrenzt

Eine der einschneidendsten Neuerungen betrifft die zulässige Bewegung schwimmender Estrichkonstruktionen. Gemäss SIA 271/1 darf die maximal zu erwartende Bewegung 2 mm nicht überschreiten.

Diese Anforderung hat weitreichende Konsequenzen:

  • Klassische portlandzementgebundene Estriche sind in allen Anwendungsuntergruppen ausgeschlossen.

  • Für A4.2 und A4.3 sind feuchtebeständige, schwindkompensierte Spezialzemente oder Kunstharzbindemittel zwingend.

  • Auch die Trittschalldämmung ist neu auf eine Zusammendrückbarkeit ≤ 2 mm begrenzt – deutlich strenger als SIA 251.

Damit verschiebt sich die Verantwortung klar in Richtung Planung: Mit herkömmlichen Standardaufbauten lassen sich die normativen Anforderungen nicht mehr erfüllen.

  

6. Gefälle: Mindestwerte mit planerischer Verantwortung

Die Norm definiert klare Mindestgefälle:

  • In häuslichen Nassbereichen mit planmässig genutztem Bodenablauf: ≥ 1,5 %

  • Ohne Bodenablauf: kein Gefälle erforderlich

  • Bei Notabläufen: objektspezifische Beurteilung

Wichtig ist der Hinweis, dass es sich um Mindestgefälle handelt. Toleranzen sind einzurechnen, und Abweichungen müssen begründet und dokumentiert werden – etwa im Pflichtenheft oder in der Nutzungsvereinbarung.

  

7. Sekundärabdichtung: Sicherheit bei hohem Schadenpotential

Neu und besonders praxisrelevant ist die klare Forderung nach Sekundärabdichtungen:

  • zwingend in A4.3 über feuchteempfindlichen Unterkonstruktionen,

  • in A4.2 abhängig vom Schadenpotential gemeinsam mit dem Bauherrn zu beurteilen.

Die Norm empfiehlt ausdrücklich, im Zweifel die höhere Anwendungsuntergruppe zu wählen. Damit wird das Risiko unerkannter oder verzögert auftretender Wasserschäden bewusst minimiert.

 

 8. Anwendungshinweise aus der Praxis

Die Empfehlung enthält wertvolle praxisnahe Hinweise, u. a. zu:

  • Duschbereichen in Privatwohnungen (Verbundkonstruktionen bevorzugt),

  • Notabläufen bei Küchen und Hauswirtschaftsräumen,

  • Badezimmern in Pflegeheimen und Spitälern,

  • Übergängen zwischen schwimmenden Estrichen und starr montierten Abläufen.

Diese Beispiele zeigen deutlich: Abdichtung ist kein reines Materialthema, sondern eine Schnittstellenaufgabe zwischen Planung, Nutzung und Ausführung.

 

9. Fazit: Abdichtung wird zur Planungsdisziplin

Mit der SIA 271/1 wird die Abdichtung von Innenräumen erstmals systematisch, verbindlich und risikoorientiert geregelt. Die Norm verschiebt den Fokus:

  • weg von der reinen Ausführung,

  • hin zu einer integralen Planung von Untergrund, Abdichtung, Nutzung und Schadenrisiko.

Für Planer, Bauleiter und Ausführende gilt damit mehr denn je:

Undichte Innenraumabdichtungen sind kein Ausführungsfehler, sondern fast immer ein Planungsversäumnis.


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