Öffentliches Vergabewesen in der Schweiz
- kkroemler
- 4. März
- 3 Min. Lesezeit

Rechtsgrundlagen, Verfahren und zwei Praxisbeispiele (Umbau 2.5 Mio. CHF / Neubau 6.5 Mio. CHF)
1. Einführung
Das öffentliche Beschaffungswesen der Schweiz regelt, wie Bund, Kantone und Gemeinden Bau-, Liefer- und Dienstleistungen vergeben. Ziel ist ein transparenter, fairer und wirtschaftlicher Wettbewerb unter Wahrung der Gleichbehandlung aller Anbieter.
Zentrale Rechtsgrundlagen sind:
Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)
Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019)
WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA)
Seit der Revision 2021 (BöB/IVöB) wurde der Qualitätswettbewerb gestärkt – der Zuschlag erfolgt auf das vorteilhafteste Angebot (Best Value), nicht zwingend auf das billigste.
2. Grundprinzipien des Schweizer Vergaberechts
Das Schweizer Beschaffungsrecht basiert auf folgenden Prinzipien:
Transparenz
Wettbewerb
Gleichbehandlung
Wirtschaftlichkeit
Nachhaltigkeit (neu stark betont)
Verhältnismässigkeit
Besonders relevant im Bauwesen ist die stärkere Gewichtung qualitativer Kriterien wie Organisation, Referenzen, Nachhaltigkeit oder Innovation.
3. Schwellenwerte (Stand revidiertes Recht)
Die Schwellenwerte unterscheiden sich je nach Auftraggeber (Bund oder Kanton/Gemeinde) und Auftragsart. Für Bauaufträge gelten typischerweise (gerundet):
Freihändiges Verfahren: bis ca. 150'000 CHF
Einladungsverfahren: bis ca. 500'000 CHF
Offenes / selektives Verfahren: ab ca. 500'000 CHF
Staatsvertragsbereich (WTO): ab ca. 8.7 Mio. CHF (Bauwerke, Bund; Kantone leicht abweichend)
Für die nachfolgenden Praxisbeispiele bewegen wir uns unterhalb des WTO-Schwellenwerts, jedoch klar im öffentlichen Wettbewerbsbereich.
Praxisbeispiel 1
Umbau eines Verwaltungsgebäudes – Bausumme 2.5 Mio. CHF
Projektdaten:
Bauherrschaft: Gemeinde
Projekt: Umbau und energetische Sanierung eines bestehenden Verwaltungsgebäudes
Geschätzte Bausumme: 2.5 Mio. CHF
Vergabeart: Offenes oder selektives Verfahren (kantonales Recht)
Verfahrensablauf
1. Bedarfsanalyse und Kostenschätzung
Die Gemeinde erstellt eine Grobkostenschätzung (±20 %) zur Bestimmung des Verfahrens.
2. Wahl des Verfahrens
Bei 2.5 Mio. CHF liegt das Projekt klar über dem Einladungsverfahren →offenes oder selektives Verfahren.
Typische Entscheidung:
Offenes Verfahren, wenn genügend Marktteilnehmer vorhanden
Selektives Verfahren, wenn qualitative Vorauswahl sinnvoll ist
3. Publikation
Ausschreibung erfolgt über:
SIMAP (offizielle Plattform der Schweiz)
Veröffentlicht werden:
Leistungsbeschrieb
Zuschlagskriterien
Gewichtung
Eignungskriterien
Fristen
4. Zuschlagskriterien (Beispiel)
Kriterium | Gewichtung |
Preis | 40 % |
Organisation | 20 % |
Referenzen | 15 % |
Nachhaltigkeit | 15 % |
Bauablauf / Termine | 10 % |
Nach neuem Recht kann Qualität stärker gewichtet werden als der Preis.
5. Bewertung & Zuschlag
Bewertung mittels Punktesystem. Zuschlag an das vorteilhafteste Angebot.
6. Rechtsschutz
Unterlegene Anbieter können innert Frist Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen.
Typische Herausforderungen beim Umbau
Unvorhersehbare Bausubstanz
Nachträge und Projektänderungen
Schnittstellenprobleme bei Teilsanierungen
Koordination bei laufendem Betrieb
→ Wichtig: präzise Ausschreibung und klare Regelung von Nachträgen.
Praxisbeispiel 2
Neubau Schulgebäude – Bausumme 6.5 Mio. CHF
Projektdaten:
Bauherrschaft: Kanton
Projekt: Neubau eines Schulhauses
Bausumme: 6.5 Mio. CHF
Verfahren: Offenes Verfahren (unter WTO-Schwelle)
Besonderheiten bei Neubauten
Im Gegensatz zum Umbau sind hier typischerweise:
Planerleistungen separat vergeben
General- oder Einzelunternehmer-Submission möglich
Architekturwettbewerb vorgeschaltet
Typischer Ablauf
1. Planerwahl (oft via Wettbewerb)
Architekturwettbewerb nach SIA-Ordnung.
2. Submission Bauleistungen
Bei 6.5 Mio. CHF zwingend im offenen Verfahren.
3. Mögliche Vergabemodelle
Einzelvergabe (BKPs)
Generalunternehmer
Totalunternehmer
Allianz-/Partnerschaftsmodelle (zunehmend verbreitet)
Zuschlagskriterien bei 6.5 Mio. CHF
Hier ist Qualität besonders relevant:
Kriterium | Gewichtung |
Preis | 35 % |
Bauorganisation | 20 % |
Schlüsselpersonal | 15 % |
Referenzen | 15 % |
Nachhaltigkeit | 10 % |
Lehrlingsausbildung / soziale Aspekte | 5 % |
Die Revision des BöB fördert explizit:
Nachhaltigkeit
Innovationsgrad
Lebenszykluskosten
Risikobetrachtung Neubau
Terminverzug durch Einsprachen
Materialpreissteigerungen
Koordinationsrisiken
Politische Einflussfaktoren
Vergleich der beiden Praxisfälle
Kriterium | Umbau 2.5 Mio. | Neubau 6.5 Mio. |
Komplexität | Mittel | Hoch |
Verfahren | Offen / Selektiv | Offen |
WTO-Relevanz | Nein | Nein |
Nachtragsrisiko | Hoch | Mittel |
Qualitätsgewichtung | Mittel | Hoch |
Politische Sensibilität | Lokal | Kantonal |
Strategische Bedeutung des revidierten Beschaffungsrechts
Die Revision von BöB/IVöB bringt einen Paradigmenwechsel:
Weg vom reinen Preiswettbewerb
Fokus auf Qualität und Nachhaltigkeit
Förderung innovativer Lösungen
Berücksichtigung sozialer Kriterien
Gerade bei Bauprojekten im Bereich 2–10 Mio. CHF eröffnet dies Auftraggebern mehr Spielraum für qualitative Differenzierung.
Fazit
Das öffentliche Vergabewesen in der Schweiz ist stark formalisiert, aber zunehmend qualitätsorientiert.
Im Vergleich:
Der Umbau (2.5 Mio. CHF) ist operativ anspruchsvoll, aber vergaberechtlich standardisiert.
Der Neubau (6.5 Mio. CHF) verlangt strategischere Vergabeentscheidungen, höhere Dokumentationsqualität und stärkere qualitative Bewertung.
Für Auftraggeber bedeutet dies:
✔ Frühzeitige Verfahrenswahl✔ Klare Zuschlagskriterien✔ Transparente Bewertungsmatrix✔ Vollständige Vergabeakte
Nur so lassen sich Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Qualität langfristig gewährleisten




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