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Öffentliches Vergabewesen in der Schweiz

Rechtsgrundlagen, Verfahren und zwei Praxisbeispiele (Umbau 2.5 Mio. CHF / Neubau 6.5 Mio. CHF)


1. Einführung

Das öffentliche Beschaffungswesen der Schweiz regelt, wie Bund, Kantone und Gemeinden Bau-, Liefer- und Dienstleistungen vergeben. Ziel ist ein transparenter, fairer und wirtschaftlicher Wettbewerb unter Wahrung der Gleichbehandlung aller Anbieter.

Zentrale Rechtsgrundlagen sind:

  • Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)

  • Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019)

  • WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA)

Seit der Revision 2021 (BöB/IVöB) wurde der Qualitätswettbewerb gestärkt – der Zuschlag erfolgt auf das vorteilhafteste Angebot (Best Value), nicht zwingend auf das billigste.

 

2. Grundprinzipien des Schweizer Vergaberechts

Das Schweizer Beschaffungsrecht basiert auf folgenden Prinzipien:

  1. Transparenz

  2. Wettbewerb

  3. Gleichbehandlung

  4. Wirtschaftlichkeit

  5. Nachhaltigkeit (neu stark betont)

  6. Verhältnismässigkeit

Besonders relevant im Bauwesen ist die stärkere Gewichtung qualitativer Kriterien wie Organisation, Referenzen, Nachhaltigkeit oder Innovation.

 

3. Schwellenwerte (Stand revidiertes Recht)

Die Schwellenwerte unterscheiden sich je nach Auftraggeber (Bund oder Kanton/Gemeinde) und Auftragsart. Für Bauaufträge gelten typischerweise (gerundet):

  • Freihändiges Verfahren: bis ca. 150'000 CHF

  • Einladungsverfahren: bis ca. 500'000 CHF

  • Offenes / selektives Verfahren: ab ca. 500'000 CHF

  • Staatsvertragsbereich (WTO): ab ca. 8.7 Mio. CHF (Bauwerke, Bund; Kantone leicht abweichend)

Für die nachfolgenden Praxisbeispiele bewegen wir uns unterhalb des WTO-Schwellenwerts, jedoch klar im öffentlichen Wettbewerbsbereich.


Praxisbeispiel 1

Umbau eines Verwaltungsgebäudes – Bausumme 2.5 Mio. CHF

Projektdaten:

  • Bauherrschaft: Gemeinde

  • Projekt: Umbau und energetische Sanierung eines bestehenden Verwaltungsgebäudes

  • Geschätzte Bausumme: 2.5 Mio. CHF

  • Vergabeart: Offenes oder selektives Verfahren (kantonales Recht)

 

Verfahrensablauf

1. Bedarfsanalyse und Kostenschätzung

Die Gemeinde erstellt eine Grobkostenschätzung (±20 %) zur Bestimmung des Verfahrens.

2. Wahl des Verfahrens

Bei 2.5 Mio. CHF liegt das Projekt klar über dem Einladungsverfahren →offenes oder selektives Verfahren.

Typische Entscheidung:

  • Offenes Verfahren, wenn genügend Marktteilnehmer vorhanden

  • Selektives Verfahren, wenn qualitative Vorauswahl sinnvoll ist

3. Publikation

Ausschreibung erfolgt über:

  • SIMAP (offizielle Plattform der Schweiz)

Veröffentlicht werden:

  • Leistungsbeschrieb

  • Zuschlagskriterien

  • Gewichtung

  • Eignungskriterien

  • Fristen


4. Zuschlagskriterien (Beispiel)

Kriterium

Gewichtung

Preis

40 %

Organisation

20 %

Referenzen

15 %

Nachhaltigkeit

15 %

Bauablauf / Termine

10 %

Nach neuem Recht kann Qualität stärker gewichtet werden als der Preis.

5. Bewertung & Zuschlag

Bewertung mittels Punktesystem. Zuschlag an das vorteilhafteste Angebot.

6. Rechtsschutz

Unterlegene Anbieter können innert Frist Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen.

 

Typische Herausforderungen beim Umbau

  • Unvorhersehbare Bausubstanz

  • Nachträge und Projektänderungen

  • Schnittstellenprobleme bei Teilsanierungen

  • Koordination bei laufendem Betrieb

→ Wichtig: präzise Ausschreibung und klare Regelung von Nachträgen.

 

Praxisbeispiel 2

Neubau Schulgebäude – Bausumme 6.5 Mio. CHF

Projektdaten:

  • Bauherrschaft: Kanton

  • Projekt: Neubau eines Schulhauses

  • Bausumme: 6.5 Mio. CHF

  • Verfahren: Offenes Verfahren (unter WTO-Schwelle)

 

Besonderheiten bei Neubauten

Im Gegensatz zum Umbau sind hier typischerweise:

  • Planerleistungen separat vergeben

  • General- oder Einzelunternehmer-Submission möglich

  • Architekturwettbewerb vorgeschaltet

 

Typischer Ablauf

1. Planerwahl (oft via Wettbewerb)

Architekturwettbewerb nach SIA-Ordnung.

2. Submission Bauleistungen

Bei 6.5 Mio. CHF zwingend im offenen Verfahren.

3. Mögliche Vergabemodelle

  • Einzelvergabe (BKPs)

  • Generalunternehmer

  • Totalunternehmer

  • Allianz-/Partnerschaftsmodelle (zunehmend verbreitet)

 

Zuschlagskriterien bei 6.5 Mio. CHF

Hier ist Qualität besonders relevant:

Kriterium

Gewichtung

Preis

35 %

Bauorganisation

20 %

Schlüsselpersonal

15 %

Referenzen

15 %

Nachhaltigkeit

10 %

Lehrlingsausbildung / soziale Aspekte

5 %

Die Revision des BöB fördert explizit:

  • Nachhaltigkeit

  • Innovationsgrad

  • Lebenszykluskosten

 

Risikobetrachtung Neubau

  • Terminverzug durch Einsprachen

  • Materialpreissteigerungen

  • Koordinationsrisiken

  • Politische Einflussfaktoren

 

Vergleich der beiden Praxisfälle

Kriterium

Umbau 2.5 Mio.

Neubau 6.5 Mio.

Komplexität

Mittel

Hoch

Verfahren

Offen / Selektiv

Offen

WTO-Relevanz

Nein

Nein

Nachtragsrisiko

Hoch

Mittel

Qualitätsgewichtung

Mittel

Hoch

Politische Sensibilität

Lokal

Kantonal

 

Strategische Bedeutung des revidierten Beschaffungsrechts

Die Revision von BöB/IVöB bringt einen Paradigmenwechsel:

  • Weg vom reinen Preiswettbewerb

  • Fokus auf Qualität und Nachhaltigkeit

  • Förderung innovativer Lösungen

  • Berücksichtigung sozialer Kriterien

Gerade bei Bauprojekten im Bereich 2–10 Mio. CHF eröffnet dies Auftraggebern mehr Spielraum für qualitative Differenzierung.

 

Fazit

Das öffentliche Vergabewesen in der Schweiz ist stark formalisiert, aber zunehmend qualitätsorientiert.

Im Vergleich:

  • Der Umbau (2.5 Mio. CHF) ist operativ anspruchsvoll, aber vergaberechtlich standardisiert.

  • Der Neubau (6.5 Mio. CHF) verlangt strategischere Vergabeentscheidungen, höhere Dokumentationsqualität und stärkere qualitative Bewertung.

Für Auftraggeber bedeutet dies:

✔ Frühzeitige Verfahrenswahl✔ Klare Zuschlagskriterien✔ Transparente Bewertungsmatrix✔ Vollständige Vergabeakte

Nur so lassen sich Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Qualität langfristig gewährleisten

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